Verantwortung der Compliance
Die Unternehmensleitung hat die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Dazu gehört ein geeignetes Kontrollsystem und es ist die Entscheidung über die Compliance-Organisation zu fällen (Corporate Governance).
Business Judgement Rule
Die Unternehmensleitung haftet grundsätzlich nach dem Prinzip der Business Judgement Rule, d.h. Pflichtenmaßstab und Verschulden bemisst sich nach der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmensleiters.
Zur Enthaftung können im Einzelfall diverse Maßnahmen beitragen, wie z.B. eine ordentliche Aufbau- und Ablauforganisation oder durch Beratung. Bei einer Beratung sind weitere Grundlagen zu berücksichtigen, z.B. bei der Auswahl des Beraters sowie bei der Plausibiltätsprüfung der konkreten Beratung.