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Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer richtet sich in der Regel nach der Risikobelegenheit.
Hierbei sind u.a. folgende Fragen zu klären:

  • Besteht eine Steuerpflicht? Besteht eine Steuerpflicht auch für Geschäft via Dienstleistungsfreiheit oder für non-admitted business?
  • Besteht eine Pflicht, einen Steuerrepräsentanten einzurichten? Auch ohne Pflicht könnte aufgrund der evt. sprachlichen Hürden oder erforderlichem fiskalischem Know-How ein lokaler Steuerrepräsentant/Steuerberater für die Steuererklärung notwendig sein.
  • Welche Steuersätze und Steuerarten sind für welche Versicherungsrisiken zu berechnen?
  • Welche Ausweispflichten bestehen (z.B. Steuerrate, Steuerbetrag etc. auf der Rechnung)?
  • Welche Daten sind für die Steuererklärung erforderlich?
  • Wie oft ist eine Steuererklärung abzugeben (monatlich, quartärlich, jährlich)?
  • etc.

Einen Überblick für die EWR-Staaten finden Sie hier.