Versicherungssteuer
Die Versicherungssteuer richtet sich in der Regel nach der Risikobelegenheit.
Hierbei sind u.a. folgende Fragen zu klären:
- Besteht eine Steuerpflicht? Besteht eine Steuerpflicht auch für Geschäft via Dienstleistungsfreiheit oder für non-admitted business?
- Besteht eine Pflicht, einen Steuerrepräsentanten einzurichten? Auch ohne Pflicht könnte aufgrund der evt. sprachlichen Hürden oder erforderlichem fiskalischem Know-How ein lokaler Steuerrepräsentant/Steuerberater für die Steuererklärung notwendig sein.
- Welche Steuersätze und Steuerarten sind für welche Versicherungsrisiken zu berechnen?
- Welche Ausweispflichten bestehen (z.B. Steuerrate, Steuerbetrag etc. auf der Rechnung)?
- Welche Daten sind für die Steuererklärung erforderlich?
- Wie oft ist eine Steuererklärung abzugeben (monatlich, quartärlich, jährlich)?
- etc.
Einen Überblick für die EWR-Staaten finden Sie hier.