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Monitoring

Zur Überwachung und Kontrolle der implementierten Maßnahmen sowie der Einhaltung der Gesetze und Richtlinien gehören

  • ein regelmäßiges Reporting (z.B. quartärlich und ad hoc)
  • eine Due Dilligence von Geschäftspartnern oder bei M&A-Aktivitäten von dem jeweiligen Kaufobjekt
  • Audits/ Untersuchungen (ggf. in Zusammenarbeit mit der Revision); dabei sind insbesondere die Rechte der Mitarbeiter zu wahren, z.B. bei der Analyse von Chatprotokollen und E-Mails
  • regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Compliance Management Systems und der Angemessenheit