Monitoring
Zur Überwachung und Kontrolle der implementierten Maßnahmen sowie der Einhaltung der Gesetze und Richtlinien gehören
- ein regelmäßiges Reporting (z.B. quartärlich und ad hoc)
- eine Due Dilligence von Geschäftspartnern oder bei M&A-Aktivitäten von dem jeweiligen Kaufobjekt
- Audits/ Untersuchungen (ggf. in Zusammenarbeit mit der Revision); dabei sind insbesondere die Rechte der Mitarbeiter zu wahren, z.B. bei der Analyse von Chatprotokollen und E-Mails
- regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Compliance Management Systems und der Angemessenheit